Brugger und Partner AG

Der Bundesrat erachtet das Zweitwohnungsgesetz für wirksam und zeitgemäss

An der Sitzung vom 12. Mai 2021 hat der Bundesrat die Wirkungsanalyse zum Zweitwohnungsgesetz (ZWG) zustimmend zur Kenntnis genommen. Gemäss Bundesrat ist es nicht notwendig, das ZWG anzupassen. Der Bund braucht auch keine zusätzlichen Massnahmen zur Standortförderung. Handlungsbedarf gibt es jedoch beim Vollzug, bei den Wissensgrundlagen sowie bei den Schlüsselbegriffen der Beherbergungswirtschaft. In den nächsten vier Jahren wird dieser Handlungsbedarf mit konkreten Massnahmen adressiert. BHP verfasste zusammen mit der Hochschule Luzern die Wirkungsanalyse des ZWG mit betrieblichem Fokus, und damit eine zentrale Grundlage für den Entscheid des Bundesrates.

Medienmitteilung
Bericht an den Bundesrat
Bericht BHP/HSLU